1. Monatliche Leistungen der Pflegekasse ab 01.01.2010 :
Pflegestufe I | Pflegestufe II | Pflegestufe III | |
Pflegegeld | 225 EUR | 430 EUR | 685 EUR |
Pflegesachleistungen | 450 EUR | 1040 EUR | 1510 EUR |
2. Ausgaben für eine Haushaltshilfe/Betreuerin als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Einkommensteuer jährlich geltend machen.
Für die Grundpflege- und Betreuungsleistungen, die Sie Ihrem Angehörigen finanzieren, und mit einer Rechnung und einem Zahlungsbeleg nachweisen können, können Sie ein Betrag bis maximal 4000 EUR/Jahr steuermindernd geltend gemacht werden.
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