SENIORENBETREUUNG UND ALTENPFLEGE ZUHAUSE

1. Monatliche Leistungen der Pflegekasse ab 01.01.2010 :

 

Pflegestufe I

Pflegestufe II 

 Pflegestufe III

 Pflegegeld

 225 EUR

   430 EUR

  685 EUR

 Pflegesachleistungen

 450 EUR

 1040 EUR

 1510 EUR


 2. Ausgaben für eine Haushaltshilfe/Betreuerin als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Einkommensteuer jährlich geltend machen.

Für die Grundpflege- und Betreuungsleistungen, die Sie Ihrem Angehörigen finanzieren, und mit einer Rechnung und einem Zahlungsbeleg nachweisen können, können Sie ein Betrag bis maximal 4000 EUR/Jahr steuermindernd geltend gemacht werden.

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