1. Monatliche Leistungen der Pflegekasse ab 01.01.2012 :
Pflegestufe I | Pflegestufe II | Pflegestufe III | |
Pflegegeld | 235 EUR | 440 EUR | 700 EUR |
Pflegesachleistungen | 450 EUR | 1100 EUR | 1550 EUR |
2. Ausgaben für eine Haushaltshilfe/Betreuerin als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Einkommensteuer jährlich geltend machen.
Für die Grundpflege- und Betreuungsleistungen, die Sie Ihrem Angehörigen finanzieren, und mit einer Rechnung und einem Zahlungsbeleg nachweisen können, können Sie ein Betrag bis maximal 4000 EUR/Jahr steuermindernd geltend gemacht werden (detaillierte und verbindliche Informationen beim Ihren zuständigen Finanzamt).