SENIORENBETREUUNG UND ALTENPFLEGE ZUHAUSE

1. Monatliche Leistungen der Pflegekasse ab 01.01.2012 :

 

Pflegestufe I

Pflegestufe II 

 Pflegestufe III

 Pflegegeld

 235 EUR

   440 EUR

   700 EUR

 Pflegesachleistungen

 450 EUR

 1100 EUR

 1550 EUR


2. Ausgaben für eine Haushaltshilfe/Betreuerin als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Einkommensteuer jährlich geltend machen.

Für die Grundpflege- und Betreuungsleistungen, die Sie Ihrem Angehörigen finanzieren, und mit einer Rechnung und einem Zahlungsbeleg nachweisen können, können Sie ein Betrag bis maximal 4000 EUR/Jahr steuermindernd geltend gemacht werden (detaillierte und verbindliche Informationen beim Ihren zuständigen Finanzamt).